1,2,3 Vorteile Robert Hadasch - Freier Honorarberater für Immobilienfinanzierungen mehr Beratung geht nicht
 
» Home
Dienstag, 19. März 2024, 08:31 Uhr
 

Die Beratungskosten

Verbindliche Beratungskosten fallen erst nach schiftlicher Vereinbarung an. Bevor wir zu einer solchen Vereinbarung kommen, erhalten Sie Gelegenheit, die Honorarberatung und auch mich persönlich ohne jedes Kostenrisiko kennenzulernen.

Das erste Beratungsgespräch findet zum "Zahlen-Sie-doch-was-Sie-wollen-Tarif" statt.

Unser erstes Beratungsgespräch, das telefonisch oder im direkten Kontakt immerhin bis zu zwei Stunden dauern kann, findet im Rahmen des "Zahlen-Sie-doch-was-Sie-wollen-Tarifes" statt. Hier entscheiden Sie selbst über die Höhe des Honorars und brauchen ggf. auch gar nichts bezahlen. Informationen zur genauen Funktionsweise des "Zahlen-Sie-doch-was-Sie-wollen-Tarifes" finden Sie » hier.

Sind Sie nach diesem ersten Beratungsgespräch überzeugt, mit mir den geeigneten Partner für Ihr Vorhaben gefunden zu haben, treffen wir eine schriftliche Vereinbarung zu Beratungs- und Servicediensten, die selbstverständlich auch die Kosten beinhaltet.

Honorarregelung

Die Honorarregelung ist sehr einfach. Ich berate zu einem Stundensatz von 120 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Beratungen und Tätigkeiten außerhalb von Bremen oder Hamburg kommen die entstehenden Fahrt- und Reisekosten hinzu.

Als Alternative zum festen Stundensatz kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Diese Möglichkeit eignet sich besonders, wenn sich die Beratung über mehrere Termine erstreckt oder weitere Serviceleistungen in Anspruch genommen werden.

Provisionen werden an Sie weitergeleitet

Wenn Finanzierungen oder damit zusammenhängende Produkte wie zum Beispiel Bausparverträge vermittelt werden, sind seitens der beteiligten Finanzinstitute dafür fast immer Provisionszahlungen vorgesehen.

Das steht jedoch im Widerspruch zu meiner Tätigkeit als Honarberater. Vereinbarungsgemäß stehen diese Provisionen deshalb vollständig dem Kunden - also Ihnen - zu und werden entsprechend weitergeleitet.

In der praktischen Durchführung findet meistens eine Verrechnung mit dem Honorar statt. Oft übersteigen die Provisionen dabei das Honorar, so dass viele Kunden gar keine Zahlungen an mich zu Leisten haben, sondern sogar noch eine Erstattung erhalten. Die transparente Offenlegung der Provisionen ist selbstverständlich.

Auskünfte zu Ihrer möglichen persönlichen Honorar-/Provisionsrechnung erteile ich gerne im Rahmen der Beratung.